LKW auf einer nächtlichen Autobahn mit Lichtern

Prüfung der Frachtlogistik nach GüKG

Routenoptimierung, Flotten-Compliance und Sicherheitsrahmen für den gewerblichen Güterkraftverkehr in Deutschland.

Branchenbewertungen und Prüfstandards

Unsere Auditverfahren für die Routenoptimierung und Flotten-Compliance werden regelmäßig von unabhängigen Prüfstellen nach GüKG bewertet. Die durchschnittliche Konformitätsrate unserer Kunden liegt bei 94 % bei Erstprüfungen – ein Beleg für die Wirksamkeit unserer Sicherheitsrahmen.

„Die Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten sowie die Ladungssicherung wurden durch die Einführung des digitalen Kontrollsystems erheblich verbessert. Die Audit-Quote sank um 40 % innerhalb von sechs Monaten.“ – Hasan Pieper B.A., Fuhrparkleiter

Zertifizierte Partner und Referenzen

Wir arbeiten ausschließlich mit zertifizierten Logistikdienstleistern zusammen, die die Anforderungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und der ADR-Richtlinien erfüllen. Unsere Kundenliste umfasst mittelständische Speditionen sowie internationale Frachtführer mit Sitz in Deutschland.

„Die Implementierung des Sicherheitsrahmens für Gefahrguttransporte hat unsere Betriebserlaubnis gesichert und die Haftungsrisiken minimiert. Die Zusammenarbeit mit k.a.y.a.k.a.p.i.t.r.a.v.e.l. war präzise und ergebnisorientiert.“ – Frank Kunz, Geschäftsführer

Häufige Fragen zur GüKG-Compliance

Kurze Antworten zu den wichtigsten Pflichten im gewerblichen Güterkraftverkehr – von der Routendokumentation bis zur Sicherheitsprüfung.

Welche Routendaten muss ich nach GüKG vorhalten?

Sie müssen für jede Beförderung den genauen Start- und Zielort, die gefahrene Strecke sowie die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers dokumentieren. Die Aufzeichnungen sind mindestens ein Jahr aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Eine digitale Erfassung über ein zugelassenes Kontrollgerät ist Pflicht.

Wie oft muss ich die Flotte auf GüKG-Konformität prüfen?

Eine interne Revision sollte mindestens einmal jährlich stattfinden. Dabei werden Fahrzeugpapiere, technische Ausstattung, Wartungsintervalle und die korrekte Nutzung der digitalen Kontrollgeräte überprüft. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro.

Gelten die Sicherheitsvorschriften auch für Kleintransporter?

Ja, sofern das Fahrzeug gewerblich genutzt wird und die zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen übersteigt. Für leichtere Fahrzeuge gelten erleichterte Auflagen, aber die Grundpflichten zur Ladungssicherung und zur Einhaltung der Lenkzeiten bleiben bestehen. Ausnahmen sind im GüKG §1 Abs. 2 geregelt.

Was muss ich bei Gefahrguttransporten zusätzlich beachten?

Neben den allgemeinen GüKG-Vorschriften sind die ADR-Vereinbarung und die Gefahrgutbeauftragtenverordnung einzuhalten. Sie benötigen einen bestellten Gefahrgutbeauftragten, spezielle Fahrerschulungen und eine lückenlose Dokumentation der Sicherheitsmaßnahmen. Die Kontrollintervalle sind kürzer – alle sechs Monate ist eine Prüfung fällig.

Darf ich Fahrten an Subunternehmer vergeben?

Ja, aber Sie haften als Auftraggeber für die Einhaltung der GüKG-Vorschriften durch den Subunternehmer. Sie müssen sich vor Auftragsvergabe die erforderlichen Genehmigungen und Nachweise vorlegen lassen und stichprobenartig kontrollieren. Fehlt die Dokumentation, kann die Verantwortung auf Sie zurückfallen.

Beratungstermin vereinbaren
Prüfung der Routenoptimierung, Flotten-Compliance und Transportsicherheit nach GüKG.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, damit die Website zuverlaessig funktioniert, grundlegende Auswahl merkt und nuetzliche Seiten erkannt werden. Sie koennen akzeptieren, ablehnen oder die Einstellungen pruefen.